Hygiene und EU-Recht

Bei der Verarbeitung eines Fleischproduktes ist es obligatorisch, dass im gesamten Prozess der hygienische Standard eingehalten wird. Ein fleischverarbeitender Betrieb unterliegt dabei expliziten rechtlichen Rahmenbedingungen. Die EG-Verordnung 852/2004 des EU-Parlaments über die allgemeine Lebensmittelhygiene und die EG-Verordnung 853/2004 des EU-Parlaments mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs sind dabei zu beachten. Unser Kooperationsbetrieb, die Fleischerei Klippstein, ist nach diesen Vorschriften registriert und unterliegt der stetigen Kontrolle der Lebensmittelüberwachung des Landrates des Wartburg-Kreises.


Es ist daher selbstverständlich, dass wir gemeinsam mit Ihnen größtmögliche Sorgfalt beim Umgang mit Lebensmitteln herstellen wollen. Das Anlegen entsprechender Schutzkleidung und eine einmalige Desinfektion gehören ebenso zum Standard, wie auch die strikte Trennung der Räumlichkeiten zwischen Schlachtungs- und Verarbeitungsprozess.